Unsere Geschäftsbedingungen
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebots unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objekts durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57% vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf anstelle Anmietung) an die Firma Immobilien- und Sachverständigenbüro Paul W. Feldmann Recklinghausen, kurz ISF-Feldmann genannt. Die Rechnung ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß.
Der Empfänger des Angebots behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von der ISF-Feldmann nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57% vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.
Ist die von der ISF-Feldmann nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß des Vertrages dem Empfänger des Angebots bereits bekannt, erklärt er das der ISF-Feldmann innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die ISF-Feldmann nicht gegen sich gelten zu lassen.
Hinsichtlich des Objekts ist die ISF-Feldmann auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die ISF-Feldmann für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Für den Inhalt von Angeboten, zu denen eine Verbindung per Link möglich ist und nicht von ISF-Feldmann stammen, wird keine Verantwortlichkeit und Haftung übernommen.
Bei den Finanzdienstleistungen gelten die AGB's unserer Vertragspartner.