Unsere Leistungen Sachverständigenbüro

Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

Über unseren Sachverständigenservices können Interessenten den gesetzlich geforderten Energieausweise bestellen.

Die Qualität der Energieausweise setzt sich durch eine qualifizierte Datenerhebung von der Masse ab und bietet dem Eigentümer einen echten Mehrwert gegenüber einer eigenen Datenerfassung.

 

Veräußerer und Vermieter von Immobilien müssen auf kurz oder lang den gesetzlichen Anforderungen der Energiesparverordnung nachkommen und potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis  vorlegen.

Unser Sachverständigenbüro erstellt daher ab sofort Energiesparausweise für Kunden.

Abhängig vom Objekt können verbrauchs- oder bedarfsbasierte Energieausweise für wohnwirtschaftliche Objekte angefordert werden.

Die Energieausweise werden danach innerhalb weniger Tage digital zugestellt.

Der Kunde erhält über unser Sachverständigenbüro alle Serviceleistungen aus einer Hand („ on face to the customer “)

 

Die Fertigung der Energieausweise für Wohngebäude erfolgt in vier Schritten:

1.      Datenerfassung durch den Sachverständigen vor Ort.

2.      Dateneingabe in das Onlinesystem.

3.      Erstellung des Energieausweises durch einen qualifizierten Energieberater.

4.     Der Energieausweis online wird als PDF-Dokument geliefert.

 

Je nach Region bewegen sich die Marktpreise für bedarfsbasierte Ausweise zwischen 300,--€ (EFH) und 600,--€ (6 FH) für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte.

Die Preise für den verbrauchsbasierten Ausweis sind aufgrund des geringeren Aufwands niedriger und liegen bei ca. 100,-- € pro Ausweis für ein Einfamilienhaus.

 

Als Mitgliedsunternehmen des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) garantieren wir die Rechtssicherheit der Energieausweise.


Immobilien - Wertermittlung

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Wir geben Ihnen die Antwort schon ab 100,-- €. Weitere Preise auf Anfrage.


Sachverständigengutachten
nach der neuen Immobilienwertverordnung (ImmoWV) .

Die ImmoWV wird am 1.07.2010 in Kraft treten. Von der bisher gültigen Wertermittlungsverordnung (WertV)
von 1988 weicht das neue Regelwerk, das die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrwerte von Grundstücken festlegt in folgenden Punkten ab.
1. Die neuen Begrifflichkeiten
2. Die Besonderheiten der Bodenwertermittlung
3. Die neuen Ertragswertvarianten
4. Die Änderungen im Liqudationsverfahren
5. Die lineare Alterswertentwicklung und das neue Restwertmodell im Sachwertverfahren

Gutachten dürfen daher wegen der Rechtssicherheit nur noch nach der neuen ImmoWV von uns erstellt werden.

Das Honorar wird zu günstigen Festpreisen auf der Grundlage der gesetzlichen Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gemäß § 34 Abs.1 HOAI berechnet.

Preise auf Anfrage.

Für die folgenden Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie kostenlos herunterladen.

       

Honorartafel    
       
 

Leistungsumfang / Honorar

  I: rechtssichere automatisierte Immobilien-Wertexpertise (Wertauskunft)
 2 - 4 seitige Wertexpertise, Kurzbeschreibung des Objekts, Benennung der Bewertungsparameter, und einer nachvollziehbaren automatisierten Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswertes, sowie auf Wunsch Angabe eines durchschnittlichen Beleihungswertes.

   


 II: Immobilien-Wertexpertise plus
(automatisierte Wertermittlung einschließlich Außen- und Innenbesichtigung)
3 - 6 seitige Expertise, bestehend aus Kurzbeschreibung des Objekts, Benennung der Bewertungsparameter und einer nachvollziehbaren automatisierten Berechnung des Markt bzw. Verkehrswerts.

   


III: Immobilien-Wertgutachten final
 (differnziertes Wertgutachten einschließlich Außen- und Innenbesichtigung u.v.a.m.)
 Die anschließend erstellte Wertexpertise auf dem amtlichen Bodenrichtwert, den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten (vgl. A 3 und A 5 der Leistungsbeschreibung). Die Wertexpertise ist so ausführlich dokumentiert, dass diese auch für einen Laien nachvollziehbar ist und von Personen ohne eigene Objektbesichtigung verstanden werden kann.
+ amtlicher Bodenrichtwert
+ Straßenkarte, Stadtplan und Katasterkarte (alle lizenziert)
+ Kurzprotokoll inkl. Fotodokumentation
+ Auskünfte, Auswertung und Berücksichtigung öffentlich wichtiger Register.

   


IV: Immobilien- Wertgutachten juris
("gerichtsfestes" Wertgutachten)
 Hierbei handelt es sich um das ausführlichste bis ins Einzelne gehende Gutachterform ein sog. "All inclusive Gutachten". Diese wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung u.a.) und hoheitlicher (Enteignung, Nachweis eines geringeren gemeinen Werts in Erbschafts und Schenkungssteuerangelegenheiten u. a.) gerichtlichen Verfahren benötigt. Jede andere Gutachterform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und ist damit nichts wert.
+ amtlicher Bodenrichtwert
+ Straßenkarte, Stadtplan und Katasterkarte (alle lizenziert )
+ Fotodokumentation
+ Auskünfte, Auswertung und Berücksichtigung aller öffentlicher Register
+ nachvollziehbare Darlegung aller Grundlagen, Ansätze und Berechnungen.

   


Vor Auftragsvergabe sollten wir in Ruhe klären, was ich für Sie tun kann. Es ist mir nämlich wichtig, dass Sie eine kostengünstige  Leistung erhalten, d. h. die Wertermittlung oder Beratung, die Ihnen auch wirklich weiter hilft.
Vertiefte Informationen über die Produkte (Leistungsbeschreibung, Honorare) finden Sie jeweils unter [mehr Info].

Rufen Sie mich an Tel. 02361 - 2 18 51 oder Handy 0160 - 95778962
oder schreiben Sie eine Email über unser Kontaktformular
und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meinem Büro!

Durch das Wertermittlungsforum Dr. Ing. Sprengnetter GmbH als Netzwerkpartner sind wir in der Lage  Gutachten zur Vorlage bei Gerichten und gutachterliche Stellungnahme anzubieten.

Hotline: Dr. Ing. Sprengnetter, Erstellung von Gutachten nach DIN EN 45013 zugelassen beim Oberlandesgericht bzw. von öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen auf Anfrage.

Fachgebiete: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftshäuser, Werkstätten, Lagerhallen, landwirtschaftliche Resthöfe, Zugewinnausgleich bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen. Wertermittlungen für steuerliche Zwecke, Bewertung von Wohn- und Erbbaurechten.

Kunden: Privatkunden, Unternehmen, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater, Banken, Sparkassen, Hypothekenbanken