Unsere Leistungen Sachverständigenbüro
Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff Energieeinsparverordnung (EnEV)
Über unseren Sachverständigenservices können Interessenten den gesetzlich geforderten Energieausweise bestellen.
Die Qualität der Energieausweise setzt sich durch eine qualifizierte Datenerhebung von der Masse ab und bietet dem Eigentümer einen echten Mehrwert gegenüber einer eigenen Datenerfassung.
Veräußerer und Vermieter von Immobilien müssen auf kurz oder lang den gesetzlichen Anforderungen der Energiesparverordnung nachkommen und potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen.
Unser Sachverständigenbüro erstellt daher ab sofort Energiesparausweise für Kunden.
Abhängig vom Objekt können verbrauchs- oder bedarfsbasierte Energieausweise für wohnwirtschaftliche Objekte angefordert werden.
Die Energieausweise werden danach innerhalb weniger Tage digital zugestellt.
Der Kunde erhält über unser Sachverständigenbüro alle Serviceleistungen aus einer Hand („ on face to the customer “)
Die Fertigung der Energieausweise für Wohngebäude erfolgt in vier Schritten:
1. Datenerfassung durch den Sachverständigen vor Ort.
2. Dateneingabe in das Onlinesystem.
3. Erstellung des Energieausweises durch einen qualifizierten Energieberater.
4. Der Energieausweis online wird als PDF-Dokument geliefert.
Je nach Region bewegen sich die Marktpreise für bedarfsbasierte Ausweise zwischen 300,--€ (EFH) und 600,--€ (6 FH) für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte.
Die Preise für den verbrauchsbasierten Ausweis sind aufgrund des geringeren Aufwands niedriger und liegen bei ca. 100,-- € pro Ausweis für ein Einfamilienhaus.
Als Mitgliedsunternehmen des Immobilienverbandes Deutschland
(IVD) garantieren wir
die Rechtssicherheit der Energieausweise.
Immobilien - Wertermittlung
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Ihr Zuhause ist auch Ihre Altersvorsorge und Sie wollen wissen, was es wert ist?
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Sachverständigengutachten
nach der
neuen Immobilienwertverordnung (ImmoWV) .
Die
ImmoWV wird am 1.07.2010 in Kraft treten. Von der bisher gültigen
Wertermittlungsverordnung (WertV) von 1988
weicht das neue Regelwerk, das die Grundsätze zur Ermittlung der
Verkehrwerte von Grundstücken festlegt
in folgenden Punkten ab.
1. Die
neuen Begrifflichkeiten
2. Die
Besonderheiten der Bodenwertermittlung
3. Die
neuen Ertragswertvarianten
4. Die
Änderungen im Liqudationsverfahren
5. Die
lineare Alterswertentwicklung und das neue Restwertmodell im
Sachwertverfahren
Gutachten dürfen daher wegen der Rechtssicherheit nur noch nach der neuen ImmoWV von uns erstellt werden.
Das Honorar wird zu günstigen Festpreisen auf der Grundlage der gesetzlichen Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gemäß § 34 Abs.1 HOAI berechnet.
Preise auf Anfrage.
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Honorartafel | ||
Leistungsumfang / Honorar
I: rechtssichere automatisierte Immobilien-Wertexpertise (Wertauskunft)Durch das Wertermittlungsforum Dr. Ing. Sprengnetter GmbH als Netzwerkpartner sind wir in der Lage Gutachten zur Vorlage bei Gerichten und gutachterliche Stellungnahme anzubieten.
Hotline: Dr. Ing. Sprengnetter, Erstellung von Gutachten nach DIN EN 45013 zugelassen beim Oberlandesgericht bzw. von öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen auf Anfrage.
Fachgebiete: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftshäuser, Werkstätten, Lagerhallen, landwirtschaftliche Resthöfe, Zugewinnausgleich bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen. Wertermittlungen für steuerliche Zwecke, Bewertung von Wohn- und Erbbaurechten.
Kunden: Privatkunden, Unternehmen, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater, Banken, Sparkassen, Hypothekenbanken
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